Widerrechtliche Nutzung meiner alten Website „UL-Segelflug.de“

Es ist doch wirklich nicht zu glauben, mit welchen Ganoven man sich im WWW tagtäglich auseinandersetzen und herumschlagen muss. Da lebt man als unbescholtener Bürger im guten Glauben, dass mit einer einmal gekündigten Domain das Thema abgeschlossen und die Website samt Inhalt aus dem Netz verschwunden ist, dann liegen im Hintergrund wohl längst schon wieder böse Buben auf der Lauer und nutzen den Domain-Namen auf dreiste Art und Weise erneut und diesmal wohl ganz frech für kriminelle Machenschaften.
Und selber weiß mal als früherer Seitenbetreiber erst einmal nichts davon. Doch weil man dies als ehemaliger Domain-Inhaber nicht einfach ignorieren kann, wird man von den bösen Buben gezwungen, jede Menge Zeit und Nerven in die „Gefahrenabwehr“ zu investieren. Zeit und Nerven, die man viel sinnvoller und effektiver in andere und nützlichere Dinge investieren könnte.

Zum Sachverhalt
Von August 2010 bis Mai 2021 hatte ich die von mir eröffnete Domain UL-Segelflug.de in meinem Besitz. Gehostet war die Website im gesamten Zeitraum bei Hetzner Online in Gunzenhausen. Nachdem ich dann am 01.01.2020 meine neue Website UL-Motorsegelflug.de mit ersten Blogs eröffnet und freigeschaltet hatte, wurden neue Blogs ausschließlich auf dieser neuen Webpräsenz veröffentlicht. Die alte Website hatte ich erst einmal im Netz belassen, da ich die vertragliche Kündigungsfrist verpasst hatte. Zum 09.05.2021 hatte ich die alte Website dann gekündigt und die gesamten Inhalte vom Netz genommen. Im guten Glauben, dass damit alles erledigt sei, habe ich mich danach nur noch um UL-Motorsegelflug.de gekümmert.

Im Rahmen der regelmäßigen Website-Pflege von UL-Motorsegelflug.de ist mir im Laufe der letzten Zeit dann aufgefallen, dass es ständig unberechtigte Login-Versuche auf das Backend, also den Administratorbereich gegeben hat. Die Hackingversuche schlugen in Massen aus allen Regionen der Welt bei mir auf. Glücklicherweise konnten alle kriminellen Login-Versuche mittels Firewall und zusätzlichen Tools, erfolgreich abgewehrt werden.

Am 26. Oktober 2021 ist mir dann aber ein missglückter Login-Versuch aufgefallen, bei dem wiederum ein böser Bube von der anderen Seite der Welt von UL-Segelflug.de auf UL-Motorsegelflug.de gekommen war. Dieser Hacking-Versuch hat mich nicht nur stutzig, sondern auch nervös gemacht. Wobei natürlich immer damit zu rechnen war, dass die Domain irgendwann ein anderer Nutzer für sich registrieren und wiederverwenden könnte. Ein anderer Flieger oder irgend ein Club, wogegen selbstverständlich auch nichts einzuwenden wäre.

Doch dann der Schock beim Klick auf UL-Segelflug.de

Klar, dass ich der Sache erst mal auf den Grund gegangen bin. Schließlich weiß man nie, was hinter so einer Sache steckt. Und nicht immer hat man es im Netz mit ehrlichen und aufrichtigen Menschen zu tun.

Also gehe ich auf Spurensuche und gebe den Domainnamen „UL-Segelflug.de“ ein. Wie zuvor erscheint jetzt meine alte Website mit dem Original-Blogtext, inklusive meiner auf der Home-Seite eingestellten Bilder. Neu ist auf der Seite aber jetzt ein Zusatztext in deutscher Sprache, der rechts oben nachgesetzt worden ist. In meinem Originaltext war dieser zusätzliche Textblock selbstverständlich nicht vorhanden. In dem von mir jetzt auf dem Screenshot nachgesetzten roten Rahmen, wird Werbung für ein Online Casino (Wildz Casino) gemacht, mit dem ich selbstverständlich nichts zu tun habe.

Die kriminelle Masche wird jedoch noch dreister
Noch dreister wird diese kriminelle Masche, wenn man im Header-Bild ganz oben rechts auf den Link für das Impressum klickt.
Wie man in dem Screenshot der Seite sehen kann, erscheint jetzt wie zuvor, mein ursprünglich veröffentlichtes Impressum mit allen erforderlichen Details, wie man es als rechtschaffener Website-Betreiber gem. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) offiziell veröffentlichen muss.
Bis hierher hat ja sicherlich jeder Leser und jeder der mich kennt auch richtig erkannt, dass die aktuelle Webpräsenz von UL-Segelflug.de natürlich nicht mehr von mir, sondern von irgendwelchen Ganoven aus irgend einer Ecke der Welt betrieben werden muss und wird.

Und jetzt wohl zum eigentlichen Sinn der neuen Seite
An einem Blogbeitrag wird der Sinn der ganzen Sache endlich deutlich.
In der Rubrik F&E hatte ich Anfang Dezember 2015 zwei Blogs zum neuen Volocopter veröffentlicht, der damals noch in der Entwicklung war und mit den ersten erfolgreichen Testflügen in Bruchsal auf sich aufmerksam machte.
Klickt man im Teaser-Text der deutschen Textfassung auf „Weiterlesen„, dann öffnet sich der ganze Text, so wie ich ihn am 01. Dezember 2015 veröffentlicht hatte.
Klickt man jedoch auf die englische Version des Textes, den ich am 06. Dezember 2015 veröffentlicht hatte, dann erscheint dort nicht mehr mein Text, sondern ein kompletter Fremdtext des oder der neuen Seitenbetreiber, in dem diese wohl Besucher zu einem Online-Casino bzw. zu kostenpflichtigen Online-Spielen mit Kapitaleinsatz locken wollen.

So sieht dann der obere Teil der Betrügerseite aus
Mein Originaltext wurde hier herausgelöscht und einfach ein Fremdtext und fremde Bilder rechtswidrig ein- oder drüber gesetzt.
Ehrlich gesagt habe ich selber keine Ahnung, wie die Ganoven das hier gemacht haben.
Als Veröffenlichungsdatum ist ganz oben kurioserweise der 22. Dezember 2021 eingetragen, obwohl wir zum Zeitpunkt meines ersten Aufrufs der Seite, den 26. Oktober 2021 hatten.

Andererseits interessiert mich die hierbei angewandte Technik auch nicht, nur muss ich mich jetzt natürlich zeitintensiv darum kümmern, dem Spuk alsbald ein Ende zu bereiten, damit ich wieder ruhig schlafen kann.

Wobei sich jetzt auch jeder Leser vielleicht schon denken kann, dass das alles nicht so einfach ist, wie man sich das bei oder trotz unseren Datenschutzrichtlinien vorstellen könnte.
Trotzdem war mir sofort klar, dass ich hier alle in meiner Macht stehende Mittel ausschöpfen muss, damit ich nicht vielleicht doch noch die Polizei und Staatsanwaltschaft bei mir vor der Wohnungstür stehen habe, die mir Fragen zu den Website-Inhalten stellen, die ich bis auf die ehemals von mir veröffentlichten und jetzt widerrechtlich weiter verwendeten Texte durch mir unbekannte Personen, natürlich nicht beantworten kann.

Erste Adresse zwecks weiterer Schritte ist die DENIC eG in Frankfurt
Wer selber nichts mit der Erstellung und dem Betrieb einer eigenen Website zu tun hat, dem wird DENIC eG vermutlich erst einmal nicht viel sagen. Auf der DENIC-Website beschreibt die Gesellschaft den Zweck und Gegenstand ihrer Aufgaben wie folgt:
§ 2  Zweck und Gegenstand
(1) Die Genossenschaft verwaltet und betreibt als Registrierungsstelle Internet-Domains, insbesondere unterhalb der Top Level Domain .de, und nimmt alle damit zusammenhängenden Aufgaben wahr. Dazu gehören beispielsweise die Unterhaltung der entsprechenden Anlagen, die Beratung und Schulung der Mitglieder, die Betreuung und Information der Inhaber registrierter Domains und die Wahrnehmung der genossenschaftlichen wie der Interessen der gesamten deutschen Internetgemeinschaft.

Also Anruf bei DENIC und mein Problem in der Hoffnung vorgetragen, dass mir dort geholfen und die Domain aus dem Netz genommen werden kann. Vorab hatte ich mich auf „Whois“ natürlich schon mal schlau gemacht, für wen und wo die Domain erneut registriert und gehostet ist.

„Whois“ als erste Recherche-Adresse


Die „Whois“ Abfrage klärt mich dahingehend auf, dass die Website bereits seit 16.09.2021 aktiv geschaltet und auf einem Server mit dem Namen „cloudflare.com“ in den USA bereitgestellt bzw. registriert worden ist. Schon mal ganz schlecht, denn solchen Machenschaften im Ausland beizukommen, ist mit deutschen Gesetzen und polizeilichen Mitteln bekanntlich schwierig bis meistens überhaupt nicht möglich. Doch die Sache damit einfach so stehen oder auf sich beruhen lassen, kann und mag ich selbstverständlich nicht. Denn wie zuvor bereits gesagt, möchte ich doch recht bald wieder ruhig schlafen können.

DENIC ist nach telefonischer Auskunft hierbei ebenfalls machtlos
Na gut, damit hatte ich natürlich schon im Voraus gerechnet. Zwar konnte mir der freundliche Mitarbeiter bei DENIC am Telefon zumindest insofern helfen, dass ich jetzt die ganzen Zusammenhänge besser verstehen kann. Also bleibt mir um mich rechtlich so gut wie möglich abzusichern, im nächsten Schritt jetzt erst mal eine Anzeige bei der Polizei. Das habe ich am gleichen Tag auch noch gemacht, so dass der Vorgang jetzt seit 26. Oktober 2021 bei den Ermittlungsbehörden aktenkundig ist. Vom zuständigen Ermittlungsbeamten, dem ich den ganzen Vorgang detailliert geschildert und mit entsprechenden Screenshots auch belegen konnte, wurde darauf hin ein Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Passau eingeleitet.

Allerdings gehe ich davon aus, dass mich die ganze Sache noch über längere Zeit verfolgen und beschäftigen wird. Schließlich dürfte es bis zur endgültigen Abschaltung -wenn das überhaupt passiert- sicherlich noch eine ganze Weile dauern. Denn zwischen der DENIC und Cloudflare hängt auch noch ein Domain-Provider in St. Ingbert im Saarland, den ich jetzt ebenfalls schriftlich aufgefordert habe, die Domain zu sperren und vom Netz zu nehmen. Ich bin auf deren Antwort schon gespannt, wie die sich rausreden und mich an Cloudflare.com verweisen werden.

Rein theoretisch habe ich berechtigte Aussichten auf Löschung der Domain, schließlich ist die widerrechtliche Nutzung meiner Texte und Bilder eine Rechtsverletzung gem. § 106-108 UrhG (Urheberrechts Gesetz), die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
(1) Wer
1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,

2. auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten

1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
4. die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
5. einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
6. eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
7. einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
8. eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
*Anmerkung:
Gesetzestexte wurden mit freundlicher Freigabe aus Veröffentlichung auf Buzer.de entnommen.

So weit so gut die theoretisch-rechtliche Seite nach deutschen Gesetzen, wobei es natürlich auch in den USA Urheberrechts-Gesetze geben wird oder geben müsste. Aber darüber mache ich mir jetzt wohl besser erst einmal keine Gedanken.  

Zwischenzeitlich habe ich auch heraus gefunden, dass diese Art der kriminellen Handlung derzeit wohl eine recht gängige Masche sein soll und ich nicht der Einzige in Deutschland bin, der solchen Machenschaften mehr oder weniger hilflos ausgesetzt ist. Ich hoffe aber, dass ich mit meinem Beitrag anderen Menschen helfen kann, denen es in der Vergangenheit genau so ergangen ist oder in Zukunft noch ergehen wird.

Spaß macht die Sache natürlich nicht, aber einfach wegducken und hoffen, dass sich der Spuk schon irgendwann von selbst erledigen wird, das ist in einem solchen Fall natürlich auch keine Option. Bei Untätigkeit fällt einem der ganze Mist ansonsten vermutlich irgend wann dann doch mal auf die Füße. Und das gilt es möglichst schon im Ansatz zu vermeiden.

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