Urheberrechtsverletzung im Internet und der steinige Weg, Rechtsverletzungen zu unterbinden

Copyright 2021 UL-Motorsegelflug.de/Klaus BurkhardWer glaubt, eine bei seinem Hoster/Provider einmal gekündigte Website/Domain sei mit der Kündigungsbestätigung auch ein für allemal aus dem Internet verschwunden, der täuscht sich ganz gewaltig. Und wer nicht gut aufpasst, für den kann es vielleicht ein böses Erwachen geben. Wer meinen letzten Blog aufmerksam gelesen hat der weiß, dass ich diesen Alptraum bereits erleben musste und mich derzeit noch mitten im Kampf befinde. Und ich bin in diesem Kampf trotz Urheberrechtsgesetz „Klein-David“.
Und die „Gemütlichkeit“ bei den Personen und Gesellschaften, die eigentlich per einfachem Mausklick dem Spuk ein Ende bereiten könnten, die ist wahrlich beeindruckend.
Seit Entdeckung der Urheberrechtsverletzungen an meinen früheren Texten und Bildern, sowie der kriminellen Nutzung und Veröffentlichung meines ursprünglichen Impressums auf meiner alten Domain „UL-Segelflug.de“, sind zwischenzeitlich mehr als vier Wochen vergangen. Trotz intensiver Bemühungen meinerseits, die mutmaßlich in krimineller Absicht neu registrierte Domain mit meinen ursprünglichen Seiteninhalten wieder aus dem Netz zu nehmen, war „UL-Segelflug.de“ auch weiterhin im Netz verfügbar. Nie hätte ich geglaubt, dass es so schwierig und frustrierend werden könnte, seine gesetzlich dokumentierten Urheberrechte durchzusetzen bzw. einzufordern.

Kampf gegen Windmühlen !?
Am 09.11.2021 hatte der Domain-Registrar „Key-Systems/1API“ in St. Ingbert, dann doch endlich auf meine Beschwerde reagiert und mir folgendes mitgeteilt:
Zitat:
„Wir haben den Sachverhalt geprüft und können Ihre Bedenken nachvollziehen.
Aus diesem Grund haben wir nun als Registrar reagiert und die Domain bis auf Weiteres mit einem ServerHold – Status belegt, d.h. die Domain wird nicht mehr auflösen und die darauf geschaltete Website bzw. deren Inhalt(e), kann im Netz nicht mehr aufgerufen werden. Die Domain ist quasi „gesperrt“.
Dies kann einige Stunden in Anspruch nehmen, wir bitten insoweit um etwas Geduld.

Die Löschung einer Domain wird prinzipiell als der schwerwiegendere Eingriff in die Eigentumsrechte des Domaininhabers verstanden, sozusagen ein qualifizierter Eingriff in dessen Rechte.
Mit anderen Worten, wenn Sie noch Inhaber wären, könnten wir Ihrem Begehren sofort nachkommen.
Vorliegend stellt sich die Lage so dar, dass derzeit unser Wiederverkäufer die Domain mit seinen persönlichen Daten re-registriert hat und er aktuell als „Domaininhaber“ anzusehen wäre.
Wir werden Ihr Anliegen, unabhängig von Ihnen, ebenfalls der Denic eG weiterleiten und um deren Einschätzung und um eine Anweisung bitten.
Wenn die Denic eG als verantwortliche Registry ( Domainvergabestelle ) der Ansicht ist, dass es sich hier um einen Bruch Ihrer Policies handelt, wird Sie entweder die Domain schon in Eigenregie löschen oder uns einen Löschauftrag erteilen, den wir sodann umsetzen werden. Ihre persönlichen Nachweise zur Durchführung einer solchen Massnahme liegen ohnehin bereits vor.
Ebenso verhält es sich bei einer staatsanwaltlichen Löschungsverfügung. Wenn uns eine solche Verfügung zugestellt wird, werden wir diese selbstverständlich auch genauso umsetzen.
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie auf dem Laufenden halten, sobald uns eine Reaktion der zuständigen Stellen vorliegt.“
Zitat Ende

Aha, man kann also meine „Bedenken“ nachvollziehen. Ich hatte aber beim Domain-Registrar keine „Bedenken“ angemeldet, sondern eine „Rechtsverletzungsbeschwerde“ eingereicht und entsprechende Maßnahmen gefordert!!!

Und der „Server-Hold Eintrag“ kann nun ja im ersten Schritt wohl auch kein Staatsakt sein. Ein paar Mausklicks im System und die Sache ist mit Sicherheit erledigt. Trotzdem hat die „vorübergehende Abschaltung“ der Domain dann wieder ein paar Tage gedauert, weil anscheinend erst nach einem offiziellen Schreiben des ermittelnden Polizeibeamten, die zur Abschaltung notwendigen Klicks erledigt worden sind. Seit Entdeckung der unerwarteten Wiederauferstehung von UL-Segelflug.de mit meinen ursprünglichen Website-Inhalten, waren bereits drei nervenzehrende Wochen ins Land gegangen, in denen ich mich fast ausschließlich mit diesem Ärgernis beschäftigen musste.

War´s das jetzt?
Schön wär´s, doch das war erst die Runde-Eins. Im Moment warte ich darauf, dass sich die zuständige Staatsanwaltschaft bei mir meldet, damit die Löschung der Domain bzw. die Rückübertragung der Eigentumsrechte auf mich erfolgen kann. Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft hat man mir mitgeteilt, dass nach Eingang der polizeilichen Strafanzeige erst ein Aktenzeichen vergeben werden muss, was bis zu drei Wochen dauern kann. Nun gut, auch die dürften langsam verstrichen sein, so dass ich demnächst wohl mit der weiteren Bearbeitung rechnen kann. Solange die Domain gesperrt und die Website im Netz nicht mehr erreichbar ist, drückt mich der Schuh auch erst einmal nicht mehr so stark. Wobei ich natürlich schon daran interessiert bin, dass „UL-Segelflug.de“ nicht zum Zombie mutiert und von den Betrügern gesteuert, plötzlich als Untoter erneut im Netz erscheint.

Mal ganz nebenbei erwähnt, hatte ich mich zwischendurch auch noch an den Verbraucherschutz Bayern mit meinem Problem gewendet. Antwort steht bis heute aus.

Auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten hatte ich mich schon gewendet, der mich nach Schilderung meines Problems dann aber an das Bayrische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) verwiesen hat. Dort wurde ich wiederum, nach Anhörung und Schilderung des Sachverhalts, auf einen Link der BayLDA-Website verwiesen, über den ich die Urheberrechtsverletzung mittels Meldeformular, schriftlich einreichen kann. Habe ich gemacht und auch prompt nach Absendung eine Eingangsbestätigung des fleißigen Antwortautomaten erhalten. Man wolle sich bemühen, meine Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten und bitte darum, zunächst auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten. Das war am 02.11.2021 um 11:06 Uhr.
Na gut, die Sache hat ja im Moment auch keine besondere Eile und gut Ding braucht halt Weile. In Zeiten von Corona dauern schwierige Dinge eben auch mal etwas länger. Ich registriere das in positivem Sinn als gutes Zeichen für einen positiven Ausgang in meinem Sinne. Wobei, 2021 wird das wohl nichts mehr werden.

In naher Zukunft kommt dann „Folge 3“ der Leidensgeschichte.

Veröffentlicht in Blog und verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert